Pferde-Lebensversicherung
Versichern Sie den Wert Ihres geliebten Vierbeiners mit unserer Pferde-Lebensversicherung. Egal, ob Sie ein wertvolles Reitpferd oder ein treues Familienmitglied besitzen, wir bieten umfassenden Schutz für Ihre edlen Gefährten. Mit der Pferde-Lebensversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
- günstigere Tarife für Zuchtstuten und Zuchthengste
- 5% Nachlass für OEPS-Mitglieder und Mitglieder eines Pferdesport-/Reitvereins
- 5% Kombi-Nachlass in Verbindung mit einer OP Versicherung
Versicherungsleistungen
versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Unfall (ausgeschlossen infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung)
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Krankheit
- Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
- Kastration bei Hengsten
- Operation
- Unfall (einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung)
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Krankheit
- Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
- Kastration bei Hengsten
- Operation
- Unfall (einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung)
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes zum Reiten oder Fahren infolge von
- Krankheit
- Unfall (einschließlich Unbrauchbarkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen)
Selbstbehalt, Tierarztgutachten, Röntgen, Mindest- und Höchstaufnahmealter
- kein Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 20%
- Tierarztgutachten nicht erforderlich
- Röntgenbilder nicht erforderlich
- Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
- ohne Höchstaufnahmealter
- kein Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 20%
- Tierarztgutachten ab 5 001,00 € Versicherungssumme erforderlich
- Röntgenbilder nicht erforderlich
- Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
- Höchstaufnahmealter 13 Jahre
- 20% Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 40%
- Tierarztgutachten immer erforderlich
- Röntgenbilder gem. Röntgenregelung erforderlich
- Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
- Höchstaufnahmealter 8 Jahre
Mögliche Zusatzdeckungen
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) infolge Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 18 Jahre
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 13 Jahre
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Krankheit und Unfall, einschließlich unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 8 Jahre
Teilnahme an
- Distanzritten
- Fahrprüfungen
- Vielseitigkeitsprüfungen
ohne Höchstaufnahmealter
Teilnahme an
- Distanzritten
- Fahrprüfungen
- Vielseitigkeitsprüfungen
Höchstaufnahmealter 13 Jahre
Tierarztgutachten ab 25 001,00 € Versicherungssumme erforderlich
Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden (AVB TLP der VTV)
Informationsblatt
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