Pferde-Lebensversicherung
Eine Pferdelebensversicherung kann Sie zwar nicht gegen ideelle Schäden wie eine Verletzung, Krankheit oder den Verlust Ihres Pferdes absichern, sie kann jedoch materielle Schäden ersetzen.
- Pferde-Lebensversicherung für Österreich
- bei uns zu den besten Konditionen
- günstige Tarife für bestimmte Pferderassen sowie
- besonders günstige Tarife für Zuchtstuten und Zuchthengste
- 5 % Nachlass für OEPS-Mitglieder und Mitglieder eines Pferdesport-/Reitvereins
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versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Unfall ausgeschlossen infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Krankheit
- Unfall einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
- Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
- Operation
- Kastration bei Hengsten
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
versichert ist
Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von
- Krankheit
- Unfall einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
- Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
- Operation
- Kastration bei Hengsten
- Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
- Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
- Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes zum Reiten oder Fahren infolge von
- Krankheit
- Unfall einschließlich Unbrauchbarkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) infolge Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 18 Jahre
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 13 Jahre
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Krankheit und Unfall, einschließlich unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
Höchstaufnahmealter 8 Jahre
Teilnahme an
- Distanzritten
- Fahrprüfungen
- Vielseitigkeitsprüfungen
ohne Höchstaufnahmealter
Teilnahme an
- Distanzritten
- Fahrprüfungen
- Vielseitigkeitsprüfungen
Höchstaufnahmealter 13 Jahre
Tierarztgutachten ab € 25.001,00 Versicherungssumme erforderlich
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