Pferde-Lebensversicherung

Eine Pferdelebensversicherung kann Sie zwar nicht gegen ideelle Schäden wie eine Verletzung, Krankheit oder den Verlust Ihres Pferdes absichern, sie kann jedoch materielle Schäden ersetzen.

  • Pferde-Lebensversicherung für Österreich
  • bei uns zu den besten Konditionen
  • günstige Tarife für bestimmte Pferderassen sowie
  • besonders günstige Tarife für Zuchtstuten und Zuchthengste
  • 5 % Nachlass für OEPS-Mitglieder und Mitglieder eines Pferdesport-/Reitvereins

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Basis (ToN Unfall)
Premium (ToN Allgefahren)
Exzellent (ToN Allgefahren und DU)

versichert ist

Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von

  • Unfall ausgeschlossen infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
  • Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

versichert ist

Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von

  • Krankheit
  • Unfall einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
  • Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
  • Operation
  • Kastration bei Hengsten
  • Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

versichert ist

Tod oder Nottötung (ToN) des Pferdes infolge von

  • Krankheit
  • Unfall einschließlich infolge von unfallbedingter Ataxie und Sehnenverletzung
  • Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
  • Operation
  • Kastration bei Hengsten
  • Transport auch Transportmittelunfall bei privaten unentgeltlichen Transporten
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes zum Reiten oder Fahren infolge von

  • Krankheit
  • Unfall einschließlich Unbrauchbarkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen
kein Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 20%
kein Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 20%
20% Selbstbehalt bis zum 1.1. des Jahres an dem das Pferd 18 Jahre alt wird, danach 40%
Tierarztgutachten nicht erforderlich
Tierarztgutachten ab € 5.001,00 Versicherungssumme erforderlich
Tierarztgutachten immer erforderlich
Röntgenbilder nicht erforderlich
Röntgenbilder nicht erforderlich
Röntgenbilder gem. Röntgenregelung erforderlich
Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
Mindestaufnahmealter 7. Lebenstag
ohne Höchstaufnahmealter
Höchstaufnahmealter 13 Jahre
Höchstaufnahmealter 8 Jahre
mögliche Zusatzdeckungen
Basis
Premium
Exzellent

Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) infolge Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung

Höchstaufnahmealter 18 Jahre

-

Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Unfall, ausgeschlossen infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung

Höchstaufnahmealter 13 Jahre

Dauernde Zuchtuntauglichkeit (DZU) für Zuchthengste infolge von Krankheit und Unfall, einschließlich unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung

Höchstaufnahmealter 8 Jahre

Teilnahme an

  • Distanzritten
  • Fahrprüfungen
  • Vielseitigkeitsprüfungen

ohne Höchstaufnahmealter

Teilnahme an

  • Distanzritten
  • Fahrprüfungen
  • Vielseitigkeitsprüfungen

Höchstaufnahmealter 13 Jahre

Tierarztgutachten ab € 25.001,00 Versicherungssumme erforderlich

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