Reitlehrer-Haftpflichtversicherungen
- Reitlehrer-Haftpflichtversicherung zu den besten Konditionen
- für angestellte Reitlehrer sowie
- für selbständige Reitlehrer
- Was ist der Unterschied zwischen angestellten und selbständigen Reitlehrern?
- Wann haften Reitlehrer?
Angestellte Reitlehrer
Versicherungs- summen |
Prämien jährlich | Antrag |
---|---|---|
EUR 1.500.000,00 | EUR 45,72 | Download |
EUR 2.500.000,00 | EUR 49,37 | |
EUR 3.500.000,00 | EUR 53,04 | |
EUR 5.000.000,00 | EUR 56,69 |
Versicherungsumfang:
Versichert sind die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht bei verursachten Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden,die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind durch Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzan-sprüche Dritter sowie die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Reitlehrer/Reitlehrerin entstehen können. Es besteht kein Selbstbehalt.
Bedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB, EHVB).
Örtlicher Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenereignisse, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.
Hinweis:
Nicht versichert sind die Risiken des Berittes, der Tierhaltung, der Pferdeeinstellung sowie der Betriebshaftpflicht.
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine BedingungenInformationsblatt
Selbständige Reitlehrer
Versicherungs- summen |
Prämien jährlich | Angebot |
---|---|---|
EUR 1.000.000,00 | EUR 101,50 | anfordern |
EUR 2.000.000,00 | EUR 124,60 | |
EUR 3.000.000,00 | EUR 147,00 | |
EUR 4.000.000,00 | EUR 165.90 | |
EUR 5.000.000,00 | EUR 185,90 |
Versicherungsumfang:
Versichert sind die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht bei verursachten Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind durch Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzan-sprüche Dritter sowie die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Reitlehrer/Reitlehrerin entstehen können. Es besteht kein Selbstbehalt.
Bedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB, EHVB).
Örtlicher Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 3 AHVB lediglich auf Versicherungsfälle die in Österreich und den angrenzenden Staaten eintreten.
Mitversichert im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
- Mitversicherung der angestellten Tätigkeit im angeführten Tätigkeitsbereich
- Gewerbsmäßige Vermietung und Verleihung von Sportgeräten
- Verkauf von Speisen und Getränke in geringfügigem Ausmaß
- Veranstaltungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Eingebrachte Sachen der Gäste
- Tätigkeiten an beweglichen Sachen bis EUR 50.000,00 (Selbstbehalt EUR 200,00 je Schadensfall)
- Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen bis EUR 50.000,00 (Selbstbehalt EUR 200,00 je Schadensfall)
- Be- und Entladerisiko bis EUR 100.000,00 (Selbstbehalt EUR 500,00 je Schadensfall)
- Radionuklide
- Sachschäden durch Umweltstörung bis EUR 250.000,00
- Umweltsanierungskosten gemäß Klausel BB 490-5 bis EUR 250.000,00
- Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, wenn ausschließlich für den Beruf bzw. zu Wohnzwecken genutzt
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten bis 50 % der Pauschalversicherungssumme (Selbstbehalt EUR 200,00 je Schadensfall)
- Verkauf von Sportartikel und verwandten Produkten bis zu einem Umsatz von EUR 30.000,00
- Reine Vermögensschäden bis EUR 100.000,00
- Privathaftpflicht auf Dienstreisen
Subsidiarität:
Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als nicht aus anderen Versicherungsverträgen Versicherungsschutz gegeben ist.
Hinweis:
Nicht versichert sind die Risiken des Berittes, der Tierhaltung, der Pferdeeinstellung sowie der Betriebshaftpflicht.
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine BedingungenInformationsblatt